| Dunstabluftanlagen
|
mind.
1 x jährlich Funktionsprüfung |
Befähigte
Person* |
|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Maschinen |
mind. alle 4 Jahre |
Elektrofachkraft |
| Elektrische
Geräte, Verlängerungs- und Anschlussleitungen
mit Steckern |
mind.
alle 6 Monate auf ordnungs-gemäßen Zustand prüfen |
Elektrofachkraft/
elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Feuerlöscher
|
mind.
alle 2 Jahre Funktionsprüfung |
Befähigte
Person* |
| Gaswarneinrichtung
für Getränkeschankanlagen |
nach Angaben
des Herstellers |
Befähigte
Person* |
Flüssiggasanlagen
- ortsfeste Verbrauchsanlagen
- ortsveränderliche Verbrauchsanlagen
- ortsfeste Verbrauchsanlagen und Erdgleiche
|
mind. alle 4 Jahre
mind. alle 2 jahre
mind. jährlich
|
Befähigte Person/ Sachkundiger* |
| Kegel-/Bowlingbahnen |
mind.
jährlich |
Befähigte
Person/ Sachkundiger* |
| Leitern/Tritte |
mind. jährlich |
Befähigte Person/ Sachkundiger* |
| * Eine befähigte
Person/Sachkundiger ist jemand, der durch seine Berufsausbildung,
Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über
die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des Arbeitsmittels
verfügt. |