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Es bestehen erhebliche rechtliche Unterschiede zwischen dem Erwerb z.B. einer grundpfandrechtlich belasteten Immobilie aus einem Insolvenzverfahren im Vergleich zum Erwerb einer grundpfandrechtlich unbelasteten Immobilie aus einer Versteigerung.

Es ist daher an dieser Stelle nicht möglich, alle rechtlichen Situationen und Möglichkeiten umfassend darzustellen.
Wir raten Ihnen daher dringend, sich vor einem Kauf umfassend rechtlich beraten zu lassen.
Ausführliche Informationen zum Immobilienkauf erhalten Sie auf den Webseiten der

 
Verwertungen Bundesnotarkammer
Verwertungen Bundesrechtsanwaltskammer
Verwertungen Verbraucherzentralen
Verwertungen Bundesregierung
Verwertungen anderer spezialisierter Anbieter.
 
Hinweis:
Bei einem Erwerb im Rahmen von (Zwangs-)Versteigerungsverfahren sind Sie in der Regel verpflichtet, 10% (oder mehr) des Gebotes sofort im Termin zu hinterlegen.
Wir empfehlen daher dringend: Sichern Sie Ihre Finanzierung bevor es zum Erwerb im Versteigerungsverfahren kommt !
 
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